Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Musikschule Lahnau/Heuchelheim + Römer
- Das Schulgeld ist monatlich jeweils bis zum 5. des laufenden Monats durchgehend durch das ganze Jahr, auch in den Ferien (Ferien öffentlicher Schulen), zu zahlen.
- Die Musikschule behält sich das Recht vor, sich bei reduzierender Teilnehmerzahl (Anzahl der festen Anmeldungen) den jeweiligen Kurs (z. B. musikalische Früher- -ziehung) vorzeitig, jedoch nach Bekanntgabe, zum Monatsende aufzulösen. Ferner nimmt die Musikschule bei Reduzierung (z. B. Abmeldungen) der Gruppenunterrichts- stärke eine Gebühren- sowie Unterrichtszeitanpassung lt. Schulgeldordnung, nach vorheriger Benachrichtigung der restlichen Teilnehmer, vor.
- Das Schuljahr der Musikschule Lahnau/Heuchelheim ist in Semester eingeteilt.
Sommersemester (1. März bis 30. September)
Wintersemester (1. Oktober bis 28. Februar)
Das Sommersemester enthält mindestens 21, das Wintersemester mindestens 16
Unterrichtseinheiten. - Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen im Land Hessen gilt auch für die Musikschule Lahnau/Heuchelheim bzw. Römer, d. h. hier, sowie am Rosen-montag und Faschingsdienstag findet kein Unterricht statt.
- Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den gesetzlichen Vertreter auf dem Anmelde- formular der Musikschule, das zugleich als Unterrichtsvertrag gilt.
- Die Abmeldung kann nur zum jeweiligen Semester-Ende erfolgen. Sie ist spätestens sechs Wochen vorher dem Büro der Musikschule schriftlich einzureichen. Eine außer-terminliche Abmeldung ist nichtig.
- Vereinbarungen mit den Lehrkräften haben keine Rechtskraft.
- Findet der Unterricht aufgrund einer Verhinderung seitens des Schülers nicht statt, besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde.
- Ist eine Lehrkraft verhindert bzw. kann den Unterricht innerhalb des laufenden Semesters nicht weiterführen, so behält sich die Musikschule das Recht vor, für diese Schüler eine andere Lehrkraft der Musikschule einzusetzen.
- Ist eine Lehrkraft aus gesundheitlichen Gründen nicht im Stande den Unterricht durchzuführen, hat sie ein Mal im Semester Anspruch auf ersatzlosen Unterrichtsausfall.
- Der Unterrichtstermin wird auf dem Anmeldeformular festgelegt. Ausschließlich zu diesem Termin hat der Schüler einen Anspruch auf Unterricht.
- Die Kursdauer der Schnupper- bzw. Einsteigerkurse beträgt 4 Unterrichtseinheiten innerhalb 4 aufeinander folgenden Wochen. Schulferien und Feiertage sind davon ausgenommen. Nach Beendigung des Kurses kann der Schüler direkt in den geregelten Unterricht übernommen werden. Hierzu wird ein gesonderter Unterrichts-vertrag geschlossen!
- Die Kursgebühr der Schnupper- bzw. Einsteigerkurse beträgt ein Monatshonorar (gem. Schulgeldordnung). Sie ist zu Beginn des Kurses zu entrichten.
- Die Kursdauer der 10er Karte beträgt 10 Unterrichtseinheiten, welche innerhalb von 4 Monaten nach der ersten Unterrichtseinheit eingelöst werden müssen.
- Die Aufnahmegebühr wird einmalig bei Festanmeldung (nicht bei Schnupper- oder Einsteigerkursen und 10er Karte) fällig.