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AGB Lerntreffpunkt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Der Unterricht findet in den Räumen des Lerntreffpunktes bzw. der Musikschule Lahnau/Heuchelheim, Musikschule Römer statt.
  • Die Unterrichtsgebühr ist monatlich jeweils bis zum 5. des laufenden Monats, durchgehend durch das ganze Jahr und auch in den Ferien (Ferien öffentlicher Schulen) zu zahlen. Die Semestergebühren unterteilen sich in vier gleiche Monatsraten.
  • Der Lerntreffpunkt behält sich das Recht vor, bei sich reduzierender Teilnehmerzahl (Anzahl der festen Anmeldungen) den jeweiligen Kurs vorzeitig, jedoch nach Bekanntgabe, zum Monatsende aufzulösen. Ferner nimmt der Lerntreffpunkt bei Reduzierung der Gruppenunterrichtsstärke (z. B. bei Abmeldungen) eine Gebühren- sowie Unterrichtszeitanpassung lt. Schulgeldordnung nach vorheriger Benachrichtigung aller Teilnehmer eines Kurses vor.
      • Das Jahr der Nachhilfeschule Lerntreffpunkt ist in Semester eingeteilt:
        – Frühjahrssemester           (1. Januar bis 30. April)
        – Sommersemester             (1. Mai bis 31. August)
        – Wintersemester                (1. September bis 31. Dezember)
  • Das Frühjahrssemester enthält mind. 12 Unterrichtseinheiten, das Sommersemester enthält mind. 9 Unterrichtseinheiten und das Wintersemester mindestens 13 Unterrichtseinheiten.
  • Die Ferien- und Feiertagsregelungen der öffentlichen Schulen im Land Hessen gelten auch für den Lerntreffpunkt, d. h. an eben diesen Tagen sowie am Rosenmontag und Faschingsdienstag findet kein Unterricht statt.
  • Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt schriftlich durch den gesetzlichen Vertreter eines Schülers auf dem Anmeldeformular des Lerntreffpunktes, welches zugleich als Unterrichtsvertrag gilt.
  • Die Abmeldung kann nur zum jeweiligen Semester-Ende erfolgen. Sie ist spätestens vier Wochen vorher dem Hauptbüro des Lerntreffpunktes schriftlich einzureichen. Eine außerterminliche Abmeldung ist nichtig.
  • Vereinbarungen mit den Lehrkräften haben keine Rechtskraft.
  • Findet der Unterricht aufgrund einer Verhinderung seitens des Schülers nicht statt, besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde.
  • Ist eine Lehrkraft verhindert bzw. kann sie den Unterricht innerhalb des laufenden Semesters nicht weiterführen, so behält sich der Lerntreffpunkt das Recht vor, für die entsprechenden Schüler eine andere Lehrkraft einzusetzen. Fällt eine Unterrichtseinheit einmalig (z. B. wegen Krankheit der Lehrkraft) aus, kann diese Stunde bis zu den folgenden Ferien nachgeholt werden. Geschieht dies nicht, erfolgt eine Rückerstattung der Unterrichtsgebühr an den gesetzlichen Vertreter des Schülers.
  • Ist eine Lehrkraft aus gesundheitlichen Gründen nicht im Stande, den Unterricht durchzuführen, hat sie zwei Mal pro Jahr Anspruch auf ersatzlosen Unterrichtsausfall.
  • Der Unterrichtstermin wird auf dem Anmeldeformular festgelegt. Ausschließlich zu diesem Termin hat der Schüler einen Anspruch auf Unterricht.
  • Die Kursdauer der kleinen Zeitkarte (5 U.-Einheiten) beträgt mindestens 5 Schulwochen Die Unterrichtseinheiten müssen innerhalb von 8 Schulwochen (außerhalb der Ferien) nach Beginn der ersten gehaltenen Einheit in Anspruch genommen werden, ansonsten verfallen die restlichen Unterrichtsstunden.
  • Die Kursdauer der großen Zeitkarte beträgt mindestens 10 Schulwochen. Die Unterrichtseinheiten müssen innerhalb von 16 Wochen (außerhalb der Ferien) nach Beginn der ersten gehaltenen Einheit in Anspruch genommen werden, ansonsten verfallen die restlichen Unterrichtsstunden.
  • Die Aufnahmegebühr wird einmalig bei Festanmeldung (nicht bei Zeitkarten) fällig.

Stand: 1. Mai 2015