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Bildungsgutscheine

– Kostenfreier Unterricht –

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern Sozialleistungen beziehen oder über ein geringes Einkommen verfügen.

Diese Leistungen beinhalten beispielweise Nachhilfestunden, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich sind.
 
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die
  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II),
  • Sozialhilfe (SGB XII),
  • Asylbewerberleistungen (AsylbLG),
  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld

beziehen.

Auch Kinder und Jugendliche, die bzw. deren Eltern ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, die mit ihrem Einkommen jedoch bestehende Bedarfe für Bildung und Teilhabe nicht decken können, haben einen Anspruch auf die Leistungen nach dem SGB II.

Die Leistung für Nachhilfestunden bzw. Lernförderung muss gesondert beantragt werden.

Die entsprechenden Formulare sind bei den örtlich zuständigen Stellen erhältlich (Sozialamt, Jobcenter etc.).